Hier ein kurzer Blick auf die durch Stadtverwaltung geplanten Vorhaben in den umliegenden Straßen im Rahmen des Radverkehrskonzepts Weimar 2030 (vom Jahr 2017). Kommentierte Auszüge aus dem Konzept zur Veranschaulichung eventueller Auswirkungen für den Platz:
"Der innere Stadtbereich ist gekennzeichnet von engen Straßenräumen und Gassen. Für die überwiegende Mehrzahl der Straßen besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und darunter. Es besteht eine hohe Nutzungsdurchmischung und vielfältiger Querungsbedarf. Die Seitenräume neben den Fahrbahnen besitzen keine Flächenreserven. Diese Aussage trifft i.d.R. auch für alle bebauten Bereiche der Ortsteile zu. (...)
Hier wird der Radverkehr i.d.R. im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt."
Entscheidender Satz: "In den Tempo-30-Zonen sind keine baulichen Maßnahmen für Radwege erforderlich." Es wird auf gegenseitiges Vertrauen gesetzt. Zu der Hauptverkehrszeit spitzt sich jedoch die Situation vor allem um die Schulen zu. Aus dem Grund wird nach Wegen gesucht den anfälligeren Transportmittel wie Fahrrad und Fuß mehr Sicherheit zu garantieren. So entstand das Konzept einer Fahrradstraße:
Diese Route wird schon heute intensiv von Radfahrern genutzt. Sie verbindet mehrere Schulen mit den Wohngebieten und bietet innerhalb von Tempo-30-Zonen eine Alternative zum stark befahrenen Stadtring. Zur weiteren Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr wird vorgeschlagen, Maßnahmen für diesen „Fahrradring“ in zwei Stufen vorzunehmen.
Stufe 1 (kurzfristig, s.a. 5.8):
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Markierung der Halteverbote im 5-m-Bereich;
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Markierung der Einfahrten von Einbahnstraßen mit Fahrradpiktogrammen
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Markierung von „30“- Symbolen auf der Fahrbahn.
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Sanierung der Fahrbahnoberfläche;
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Ausweisung als Fahrradstraße (Vz. 244) mit Freigabe für ausgewählte Kfz;
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Parken nur für Bewohner;
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Vorfahrtregelung für die Fahrradstraße mit Ausnahme der querenden Hauptverkehrsstraßen".
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